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Patenschaft für ein  Ortswappen

Übernehmen Sie eine Patenschaft für ein kommunales Ortswappen!

Der museale Betrieb und die Wappenschnitzerei sind seit Jahrzehnten das Rückgrat des Deutschen Wappenmuseums. Nachdem die Sammlung nunmehr eine Bleibe in Regensburg gefunden hat und dort alle Wappen einen Platz gefunden haben, gilt es, die Idee des Museumsgründers Hans-Dietrich Riemann fortzusetzen.

 

Geplant ist ein Gemeinschaftsvorhaben mit kommunalen Institutionen in dem Sinne, sich auch in Form einer Stiftung oder Patenschaft eines Wappens einzubringen.

 

Dazu hat der VEkWH eine Patenschaftskampagne mit dem Ziel gestartet, dem Vorhaben in finanzieller Weise zu helfen. Diese Zuwendungen dienen einzig und allein der Unterhaltung des Wappenmuseums, der Pflege der bestehenden Sammlung sowie der Erweiterung der Sammlung durch Herstellung weiterer Wappen.

Eine Patenschaft erfordert einen Mindestbeitrag von 30,- € bei optionaler Nennung eines von dem Paten  benannten Ortswappens.

Wappenmuseum Regensburg

Patenschaft für ein kommunales Wappen zu Gunsten der Vereinigung zur Erhaltung des kommunalen Wappenwesens und der Heraldik.

(VEkWH) 

Wenn die Zuwendungen in der Summe der Einzahlungen zur Herstellung eines Wappens im Standardformat reichen, werden wir umgehend die Sammlung um ein neues Wappen erweitern, sofern es sich noch nicht im Bestand befindet.

Bei Einwilligung der namentlichen Nennung des Zuwendungsgebers markieren wir die benannten Wappenstücke, verbunden mit einem Hinweis auf der Webseite.

Bitte wählen Sie Zuwendungshöhe, Zahlungsraten und Verwendungswunsch

Vielen Dank für Ihre Zuwendung. Bitte verwenden Sie den Spendenbutton.

Datenschutz

Wir verpflichten uns zum sorgsamen Umgang mit Ihren personenbezogenen
Daten, nach den geltenden deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften.


Diese nutzen wir ausschließlich für:

 

  • die Bearbeitung Ihrer Patenschaft,

  • die Zusendung unseres Newsletters per E-Mail, um Sie auf dem Laufenden zu halten,

  • die Spendenabwicklung und Zusendung der Spendenbescheinigung ab einem Betrag von 200,00 €.

 

Sie können jederzeit Ihre Einwilligung in die Datennutzung widerrufen und die Löschung Ihrer Daten verlangen, ausgenommen, dass die Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen dies ausschließen.

Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit ist gemäß Feststellung des Finanzamtes Regensburg vom 23.03.2021 anerkannt.

Spendenbescheinigung

Bei einem Mindestbeitrag von jährlich 200€ erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung. Spenden bis zu 200€ können i.d.R. ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder dem Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden. Selbstverständlich kann eine Spendenbescheinigung auf Wunsch angefragt werden.

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